Finanzierung und Förderung von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen

In vielen Fällen ist eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme nur durch die finanzielle Unterstützung durch die Pflegeversicherung und andere Institutionen durchzuführen. Erfahren Sie, welche Möglichkeiten der Finanzierung es gibt und auf welche Einrichtungen Sie bei einem Pflegefall zurückgreifen können.
Vorsorge ist besser als Nachsorge:
Finanzierung und Förderung von wohnumfeldverbessernden Umbaumaßnahmen
Neue Lebenssituationen können oftmals überraschend von heute auf morgen eintreten und Betroffene sowie Angehörige finanziell belasten. Dank unterschiedlicher Finanzierungshilfen wird ein barrierefreier Umbau nicht erst dann gefördert, wenn eine Person durch Krankheit oder Alter pflegebedürftig wird, sondern auch schon vorher. Unter gewissen Voraussetzungen können hierbei Zuschüsse und Kredite beantragt werden.
Diese Träger können Sie bei der Schaffung einer barrierefreien Wohnung sowie im konkreten Pflegefall unterstützen. Die Ursache der Pflegebedürftigkeit entscheidet, welche Institution für die Übernahme der Kosten in Betracht gezogen wird:
- Kranken- bzw. Pflegeversicherung
- Unfallkasse
- KfW-Förderbank
- Versorgungsämter (bei anerkannter Schwerbehinderung)
- Förderprogramme der Bundesländer
- Stiftungen und andere Finanzierungsquellen
Übersicht aller Leistungsträger: Wer fördert was?
1. Kranken- bzw. Pflegekasse
Bei wohnumfeldverbessernden Maßnahmen durch Alter oder Pflegebedürftigkeit springt für bestimmte Maßnahmen die Pflegekasse ein.
Beispiele: Was übernimmt die Pflegeversicherung:
- Erschaffung ebenerdiger Zugänge, Türverbreiterungen, Einbau von Rampen etc.
- Umbau bzw. Anpassung des Badezimmers etc.
- Sonderanfertigung bestimmter Möbel
- Technische Hilfsmittel
- Umzug in eine Erdgeschosswohnung bzw. barrierefreie Wohnung
Voraussetzungen: Die Pflegekasse kommt zum Einsatz, wenn:
- mehr Selbstständigkeit durch den barrierefreien Umbau erreicht wird und die Abhängigkeit der Pflegekräfte dadurch abnimmt.
- eine häusliche Pflege erst dadurch ermöglicht werden kann.
- die Pflege zu Hause für den Pflegenden und Pfleger erheblich erleichtert wird.
Ein Zuschuss wird bei einer Höchstsumme von 4.000 € pro Umbaumaßnahme bewilligt. Falls mehrere Menschen in einem gemeinsamen Pflegehaushalt leben, kann pro pflegebedürftige Person ein Zuschuss von bis zu 4.000 € beantragt werden. Der Gesamtbeitrag ist allerdings auf 16.000 € begrenzt und wird bei über vier Personen im Haushalt anteilig auf die Versicherungen verteilt.
Im Artikel Zuschuss durch die Pflegeversicherung erhalten Sie ausführliche Informationen dazu.
2. Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft
Betroffene Personen, die in ihrem Beruf einen Unfall erlebt haben oder an einer berufsbedingten Krankheit leiden, haben einen Anspruch auf Entschädigung dafür. Die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungen fördern ebenso barrierefreie öffentliche Räume, Arbeitsstätten sowie Bildungseinrichtungen.
Als Betroffener werden Sie bei der Rehabilitation unterstützt und die Kosten für den Umbau Ihrer Wohnung werden übernommen. Ihr Einkommen und Vermögen spielt bei der Höhe der Kostenübernahme keine Rolle. Falls sich der Antragsteller für eine Variante entscheidet, die über den Festbetrag hinausgeht, muss er die Kosten der Differenz tragen. Um einen Antrag zu stellen, muss die notwendige Umbaumaßnahme von einem Arzt verordnet und von einem Gutachter genehmigt werden.
3. Staatliche Finanzierung durch KfW 159 und 455
Das staatliche Finanzierungsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Darlehen 159 und Zuschuss 455 fördert den altersgerechten Umbau von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Miet- und Eigentumswohnungen.
Die Leistungen der Förderprogramme können Sie nicht erst in Anspruch nehmen, wenn Sie pflegebedürftig sind, sondern auch schon in jungen Jahren. Dadurch sind Sie optimal auf die Zukunft vorbereitet und leben länger komfortabel und sicherer in Ihren vier Wänden.
Kredit 159: Altersgerecht umbauen
Das Finanzierungsmodell KfW 159 fördert einen barrierefreien Umbau und ermöglicht älteren Menschen so lange wie möglich in der eigenen Wohnung zu leben. Außerdem können auch Familien mit Kindern oder Menschen mit Behinderung durch dieses Fördermittel unterstützt werden. Bei einzelnen Umbauten kann ein Investitionszuschuss von 10 % beantragt werden. Beim KfW 159 werden maximal Förderungen in Höhe von 5.000 € pro Wohneinheit übernommen. Zur Förderung eines “Altersgerechten Haus” leistet die KfW einen Zuschuss in Höhe von 12,5 % bei maximal 6.250 € je Wohneinheit. Zuschüsse unter 200 € werden nicht gefördert.
Kredit 455: Investitionszuschuss und Einbruchschutz
Das Förderprogramm KfW 455 unterstützt, unabhängig vom Alter, alle Menschen pro Wohneinheit. Neben der Barrierefreiheit werden Einbruchschutz und der Kauf einer bereits umgebauten Wohnung bezuschusst. Hierbei wird ein Kredit in Höhe von 50.000 € je Wohneinheit mit effektiven Jahreszins von 0,75 % angeboten.
Gefördert werden Personen als Eigentümer oder Ersterwerber von:
- Ein- und Zweifamilienhäusern (mit maximal zwei Wohneinheiten) oder
- Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften.
Zusätzlich werden Personen als Mieter von Einfamilienhäusern oder Wohnungen unterstützt. Altersgerechte Sanierungsarbeiten, Wochenend- und Ferienhäuser werden nicht gefördert.
Kombination der Fördermittel
Die Zuschüsse aus Programm 455 und 159 sind für dasselbe Vorhaben nicht kombinierbar. Allerdings ist eine Kombination von Zuschüssen durch Drittanbieter möglich, wobei die 10 % der KfW in diesem Fall nicht überschritten werden darf. Ansonsten wird die Förderungshöhe der KfW anteilig gekürzt.
4. Förderung durch Sozialamt und Grundsicherungsämter
Die Sozialhilfeträger kommen zum Einsatz, wenn andere Leistungsträger nur teilweise oder keine Wohnraumanpassung unterstützen. Die Zuschüsse des Sozialamts sind Sozialleistungen. Deswegen können nur Personen bis zu einer bestimmten Einkommens- und Vermögenshöhe unterstützt werden.
Zunächst müssen Sie nachweisen, dass keine andere bedarfsgerechte Wohnung zur Verfügung steht. Außerdem müssen Sie neben der Antragstellung mind. 3 Kostenvoranschläge einreichen. Das Sozialamt prüft in einem Hausbesuch die Notwendigkeit der Umbaumaßnahme.
5. Förderung durch Stiftungen
Zahlreiche Stiftungen unterstützen körperlich eingeschränkte Personen beim Umbau ihrer Wohnung. Diese Maßnahmen sind einkommensabhängig. Gerne beraten wir Sie persönlich zu den Fördermöglichkeiten durch geeignete Stiftungen.
6. Förderprogramme der Bundesländer
Einzelne Förderangebote unterscheiden sich je nach Bundesland, Landkreis oder Stadt. Gerne informieren und beraten wir Sie zu passenden Förderangeboten in Ihrer Region persönlich.
7. Steuervorteile bei einem barrierefreien Umbau
Die Kosten Ihrer barrierefreien Umbaumaßnahmen zählen zur Sonderausgabe und lassen sich von der Steuer absetzen. Damit der Umbau steuerlich abgesetzt werden kann, muss die betroffene Person eine Behinderung nachweisen. Dafür muss bereits vor Beginn der Umbaumaßnahmen ein ärztliches Attest eingereicht werden. Es kann auch vorkommen, dass ein amtsärztliches Attest verlangt wird.
Sie haben Fragen oder brauchen Unterstützung?
Gerne beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich über passende Fördermittel und Finanzierungsmöglichkeiten.